Aktuelle Information
Das Langlaufen in der Freien Natur (außerhalb von Sportstätten) ist als Ausübung von Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen aus dem eigenen Hausstand erlaubt. Dies gilt auch, wenn eine Langlaufloipe in der freien Natur vorgespurt wurde; eine solche vorgespurte Loipe stellt für sich genommen keine "Sportstätte" im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 1 der Neunten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung (9. BaylfSMV) dar. Die Nutzung von Anlagen, die als Sportstätte anzusehen sind - hierzu gehören insbesondere zugangsbeschränkte Sportanlagen: - wie eine in sich geschlossene Langlauf- oder Biathlonstrecke- oder arena mit entsprechender Sportstätteninfrastruktur, ist allerdings untersagt. (Bericht aus der Kabinettsitzung vom 6. Dezember)
In einer Höhenlage zwischen 858 m und 1.041 m erwartet Sie ein gepflegtes Loipennetz für alle Ansprüche. Zahlreiche Winterwanderwege laden Sie ein, die herrliche Winterlandschaft um Oberreute zu erleben. Auf allen Loipen kann neben der klassischen Lauftechnik auch geskatet werden. Besonders reizvoll für Wanderer und Langläufer ist der Skiwanderweg über die Martinshöhe nach Sulzberg (Österreich). Dort eröffnet sich zunächst ein herrlicher Blick auf Oberreute, später auf die Allgäuer Alpen und den Bregenzer Wald.
Aktuelle Loipenberichte, Kurzbeschreibungen und Kartenausschnitte des Westallgäuer Loipennetzes finden Sie hier.
Den Loipenbericht des gesamten Allgäus finden Sie hier.